Abschreibung für Abnutzung (AfA)

Die Abschreibung für Abnutzung (AfA) ist ein steuerrechtlicher Begriff, der die Wertminderung von Wirtschaftsgütern über deren Nutzungsdauer hinweg beschreibt. Bei Immobilien erlaubt die AfA Eigentümern, den Kaufpreis und die Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten über die Jahre hinweg steuerlich geltend zu machen. Für denkmalgeschützte Immobilien gibt es oft spezielle AfA-Regelungen, die es ermöglichen, höhere Abschreibungssätze zu nutzen, um die finanzielle Last der Sanierung und Instandhaltung zu mindern.

Glossar

Im „Glossar“ finden Sie eine umfassende Sammlung von Begriffen und Erklärungen rund um das Thema historische Immobilien.

Von Fachbegriffen des Denkmalschutzes über architektonische Stile bis hin zu wichtigen rechtlichen Aspekten – unser Glossar bietet Ihnen leicht verständliche Definitionen und hilfreiche Erklärungen. Diese Rubrik ist Ihr Nachschlagewerk für alles, was Sie über historische Gebäude und deren Besonderheiten wissen möchten. Tauchen Sie ein und erweitern Sie Ihr Wissen, damit Sie bestens informiert sind, wenn es um die faszinierende Welt von Immobilien mit Geschichte geht.