Die Abschreibung für Abnutzung (AfA) ist ein steuerrechtlicher Begriff, der die Wertminderung von Wirtschaftsgütern über deren Nutzungsdauer hinweg beschreibt. Bei Immobilien erlaubt die AfA Eigentümern, den Kaufpreis und die Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten über die Jahre hinweg steuerlich geltend zu machen. Für denkmalgeschützte Immobilien gibt es oft spezielle AfA-Regelungen, die es ermöglichen, höhere Abschreibungssätze zu nutzen, um die finanzielle Last der Sanierung und Instandhaltung zu mindern.