Das Denkmalschutzgesetz ist eine gesetzliche Regelung, die den Schutz, die Pflege und die Erhaltung von Kulturdenkmälern festlegt. Dieses Gesetz regelt, welche Objekte als Denkmäler eingestuft werden und welche Maßnahmen für deren Erhaltung erforderlich sind. Es legt auch die Rahmenbedingungen für Umbauten, Restaurierungen und andere Eingriffe fest. Das Gesetz soll sicherstellen, dass kulturell und historisch wertvolle Substanzen für kommende Generationen bewahrt bleiben. In Deutschland ist der Denkmalschutz Ländersache, daher gibt es in jedem Bundesland ein eigenes Denkmalschutzgesetz.