Ensembleschutz bezeichnet den rechtlichen Schutz einer Gruppe historisch oder städtebaulich bedeutender Gebäude, die zusammen ein besonderes architektonisches oder kulturelles Bild ergeben. Im Gegensatz zum Denkmalschutz, der sich auf einzelne Gebäude fokussiert, schützt Ensembleschutz das Erscheinungsbild eines ganzen Areals – wie Straßenzüge, Plätze oder Ortskerne.
Ziel ist es, das einheitliche und oft stimmungsvolle Gesamtbild solcher Bereiche zu erhalten. Auch wenn einzelne Gebäude eines Ensembles möglicherweise nicht denkmalgeschützt sind, müssen Baumaßnahmen im Umfeld so durchgeführt werden, dass das historische Ambiente und der Gesamteindruck nicht gestört werden.