Fruchtgenuss

Der Fruchtgenuss (auch als Nießbrauch bekannt) ist das dingliche Recht, die Nutzungen einer Sache zu ziehen, ohne deren Eigentümer zu sein. Der Fruchtgenuss umfasst sowohl die Erträge (z.B. Mieteinnahmen) als auch den Gebrauch der Sache selbst. In Bezug auf Immobilien bedeutet dies, dass der Fruchtgenussberechtigte das Recht hat, eine Immobilie zu bewohnen oder zu vermieten, während der Eigentümer weiterhin die rechtliche Kontrolle über das Eigentum behält. Der Fruchtgenuss kann zeitlich begrenzt oder lebenslang eingeräumt werden und endet üblicherweise mit dem Tod des Berechtigten.

Glossar

Im „Glossar“ finden Sie eine umfassende Sammlung von Begriffen und Erklärungen rund um das Thema historische Immobilien.

Von Fachbegriffen des Denkmalschutzes über architektonische Stile bis hin zu wichtigen rechtlichen Aspekten – unser Glossar bietet Ihnen leicht verständliche Definitionen und hilfreiche Erklärungen. Diese Rubrik ist Ihr Nachschlagewerk für alles, was Sie über historische Gebäude und deren Besonderheiten wissen möchten. Tauchen Sie ein und erweitern Sie Ihr Wissen, damit Sie bestens informiert sind, wenn es um die faszinierende Welt von Immobilien mit Geschichte geht.