Ein Notar ist ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes, der insbesondere im Bereich des Immobilien- und Erbrechts tätig ist. Er ist zuständig für die Beurkundung von Rechtsgeschäften, wie z.B. Grundstückskaufverträgen, Schenkungen, Eheverträgen und Testamenten. Der Notar stellt sicher, dass diese Geschäfte rechtswirksam und für alle Parteien transparent sind. Er berät die Beteiligten unparteiisch, klärt über die rechtlichen Konsequenzen auf und sorgt dafür, dass die erforderlichen Dokumente ordnungsgemäß erstellt und beim Grundbuchamt eingereicht werden.